Haushalt
Mit Feststellung der Haushaltssatzung erlangt der Haushaltsplan Bindungswirkung für die Haushaltswirtschaft der Stadt. Die Haushaltssatzung entfaltet ihre Wirkung grundsätzlich nur nach innen, d.h. sie bindet ausschließlich die Verwaltung. Außenwirkung entfaltet die Haushaltssatzung lediglich hinsichtlich der vorzunehmenden Festsetzung der Steuerhebesätze.
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